Salon-"Handout" mit FAQs und Produktvorstellung
Jahreszeiten - News Herbst / Winter 2022/2023 Handout Herbst 22_1.pdf (6.5MB) |
Wer ab dem 23.08.2021 ab einer Inzidenz von 50 Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, für den gilt die 3-G-Regel.
Dies beutet, dass Ihr
- einen gültigen Impfnachweis (Impfausweis oder digitaler Nachweis; erst gültig nach 14 Tagen nach der letzten Impfung)
ODER
- einen gültigen Nachweis über eine Genesung ( der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage [circa sechs Monate] zurückliegt)
ODER
- einen Schnell-Test (nicht älter als 24h) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48h)
vorlegen/vorzeigen müsst.
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